Domgymnasium Naumburg
Allgemeingültige Regeln für das Arbeiten mit digitalen Endgeräten
Präambel
Diese Regelungen gelten für die Benutzung privater oder geliehener digitaler Endgeräte im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler des DGN. Das Arbeiten mit digitalen Endgeräten ist am Domgymnasium grundsätzlich erwünscht, setzt allerdings das Einhalten allgemeingültiger Regeln voraus. Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und erfordert, dass im Vorfeld die von den Schülerinnen und Schüler und Eltern unterschriebene Erklärung (Anlage 1) über die Klassenleitungen im Sekretariat abgegeben wurde. Das Sekretariat dokumentiert den Eingang der Erklärung.
Grundsätze
Wir unterscheiden im Einsatz digitaler Endgeräte nach Handy, Tablet oder Laptop. Es gibt verschiedene Einsatzformen: Mitschriften, Bildaufnahmen, Ton- und Video-Mitschnitte, Einsätze für kreative Aufgabenformate, Arbeitsgrundlagen wie digitale Schulbücher, digitale Arbeitsblätter oder Textauszüge etc. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer entscheiden über die Einsatzformen der digitalen Endgeräte in der jeweiligen Unterrichtsstunde.
1. Nutzung der Tablets/Smartphones/Laptops
- Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht mit einmaliger Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken bis auf Widerruf genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson stets zu befolgen.
- Auf Tablets sowie Laptops können im Gegensatz zu Smartphones digitale Hefter geführt werden, diese sollten dem Lehrer einsehbar sein (Office 365 / Kursnotizbuch). Die Lehrkraft legt fest, in welchen Phasen des Unterrichts die Geräte geschlossen/ausgeschaltet bleiben.
- Bis einschließlich SJG 6 ist die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht als Schreibgerät nicht möglich, das Ausprägen der Handschrift und Hefterführung stehen im Vordergrund. Ausnahmen auf einen begründeten Antrag hin sind möglich. Der Einsatz eines Tablets mit Pen (Handschrift notw.) zum Mitschreiben von Unterrichtsinhalten ist ab SJG 7 gestattet. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 ist die Nutzung eines Laptops zum Mittippen erlaubt.
- Es ist darauf zu achten, dass das Gerät auf lautlos gestellt ist und keine Push-Benachrichtigungen (z.B. WhatsApp) aktiviert sind.
- Zusatzfunktionen wie Rechtschreibprüfung, Tabellenkalkulation, Übersetzungsfunktionen, Suchfunktionen etc. werden nur nach Absprache mit der Lehrperson benutzt.
- Die Nutzung von Programmen Künstlicher Intelligenz (z. B. KI ChatGPT) bedarf expliziter Absprachen und Regelungen.
- Während Leistungserhebungen jeglicher Art ist das Verwenden sämtlicher digitaler Endgeräte verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet und die Note 6 bzw. 00 NP erteilt.
2. Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
- Jede Schülerin/ jeder Schüler trägt das Risiko für selbst verursachte und/oder verschuldete Schäden am eigenen Gerät. Vorzugsweise ist es in einer Schutzhülle mitzuführen, fern von Flüssigkeiten geschützt aufzubewahren sowie nicht unbeaufsichtigt zu lassen (Diebstahlprävention).
- Sorgfalt, Umsicht und Achtsamkeit im Umgang mit dem eigenen Gerät sowie den Geräten anderer Schülerinnen und Schüler sollten Standard am Domgymnasium sein.
- Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin dafür verantwortlich, dass das Gerät für den gesamten Schultag funktionstüchtig ist (Zugangsdaten vorhanden, Akku geladen usw.).
- Wenn Schülerinnen und Schüler nicht in der Lage sind, die technischen Voraussetzungen im Umgang mit dem Gerät zu erfüllen, muss er/sie alternativ weiterhin von Beginn der Stunde an handschriftliche Notizen anfertigen.
- Unberechtigtes Verwenden von eigenen Passwörtern muss durch die Nutzerinnen und Nutzer sofort der Lehrperson oder den Administratoren angezeigt werden.
3. Inhalte, Datenschutz und Sicherheit
Entsprechend EU-DSGVO (Stand 23.05.2018) und UrhG (Stand 23.06.2021) ergibt sich:
- Film- und Fotoaufnahmen sowie Audiomitschnitte in der Schule sind verboten, es sei denn, die Lehrperson erlaubt es explizit zu Unterrichtszwecken und es liegt die Einwilligung der abgebildeten Personen vor (generelle schriftliche Einwilligung SuS und Eltern/ Sekretariat).
- Eine Veröffentlichung oder Weitergabe entsprechender Aufnahmen außerhalb der Lerngruppe ist untersagt. Alternative Absprachen/Vereinbarungen z.B. bei Schulfesten sind möglich.
- Es dürfen keine Fotos, Musik, Filme, Apps und andere Medieninhalte mit gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden, rassistischen, pornografischen oder nicht altersgemäßen Inhalten konsumiert bzw. auf dem Gerät vorhanden oder gespeichert werden.
- Downloaden oder Streamen von Filmen, Musik, Apps sowie Computerspiele sind während der Unterrichtszeit prinzipiell verboten und müssen für unterrichtliche Zwecke von der Lehrperson ausdrücklich genehmigt werden.
- Das Nutzen sozialer Netzwerke jeglicher Art ist während der Schulzeit verboten, es sei denn, dies ist für den Unterricht erforderlich und durch die Lehrkraft bekannt gegeben. (z.B. TEAMS)
- Entsprechend Urheberrecht insbesondere §60a UrhG sowie der „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ vom 20.12.2018 darf kein urheberrechtlich geschütztes Material an Dritte weitergegeben, im Internet veröffentlicht oder in Cloudspeichern abgelegt werden. Einstellungen des Gerätes haben ein automatisches Speichern in einer Cloud zu verhindern.
- Belehrungen über Urheberrechte und den „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ sind Bestandteil der Belehrungen in der Einführungswoche.
4. Konsequenzen/ Sanktionen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Regeln
- Wenn gegen die Regeln erstmalig verstoßen wurde, wird die weitere Nutzung des Gerätes für den Rest der Stunde/Block durch die Lehrkraft untersagt. Dies wird im Klassenbuch vermerkt.
- Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 14 Tagen werden die Eltern in Kenntnis gesetzt, es erfolgt ein weiterer Vermerk im Klassenbuch. Das Gerät darf am gesamten Unterrichtstag nicht mehr genutzt werden.
- Beim dritten Verstoß erfolgt ein Vermerk in der Schülerakte. Es wird ein Verbot erteilt, das digitale Endgerät zukünftig zu verwenden. Die Dauer dieser Maßnahme definiert sich u. a. über die Schwere und den Zeitpunkt des Verstoßes und wird individuell festgelegt.
5. Aufgaben für Eltern/ Erziehungsberechtigte
- Ein sorgsamer Umgang mit digitalen Endgeräten sollte mit dem Kind besprochen werden, z. B. Cybermobbing, Gewalt, Datenschutz.
- Endgeräte müssen zu Hause geladen werden, damit sie tagsüber im Schulalltag einsatzfähig sind.
- Hinweis: Die digitalen Endgeräte sollten sich aus gesundheitlichen Gründen nachts im Flugmodus und außerhalb des Kinderzimmers befinden.
Schlussbemerkung
Der individuelle technische Ausstattungsgrad des Kindes hat keinen Einfluss auf eine erfolgreiche Schullaufbahn.
erarbeitet: Lehrersynode / Schülerrat / Elternrat – genehmigt und in Kraft gesetzt: Gesamtkonferenz
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