1 Verantwortung
Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte sowie die technischen Kräfte verpflichten sich im Interesse eines geregelten Schulbetriebes, die Schulordnung einzuhalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen sowie mit Freundlichkeit und Höflichkeit zu einem angenehmen Schulklima beizutragen.
2 Unterrichtszeiten
Alle Schülerinnen/Schüler verpflichten sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Deshalb kommen sie fünf bis zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule und gehen unmittelbar nach Unterrichtsschluss auf kürzestem Wege nach Hause. Zu spät kommende Schülerinnen/Schüler melden sich im Sekretariat.
0. Stunde | 07.05 – 07.50 Uhr | für Klassenstufe 11/12 |
1. Block | 07.55 – 09.25 Uhr | |
09.25 – 09.45 Uhr | 1. Pause 20 Minuten Hofpause | |
2. Block | 09.45 – 11.15 Uhr | |
11.15 – 11.45 Uhr | 2. Pause 30 Minuten Hofpause | |
3. Block | 11.45 – 13.15 Uhr | |
13.15 – 13.40 Uhr | 3. Pause 25 Minuten | |
4. Block | 13.40 – 15.10 Uhr |
3 Einlass
Der Einlass für Schülerinnen/Schüler erfolgt über den Schulhof. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen werden die Klassenräume eher zugänglich gemacht. Der Speiseraum steht bis inklusive 1. Block nicht als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
4 Pausenordnung und Sicherheit
In den großen Pausen suchen alle Schülerinnen/Schüler den Schulhof auf. Die Lehrkräfte verschließen die Unterrichtsräume, außer nach dem Abklingeln bei schlechtem Wetter. Jegliches Verhalten, bei dem die Gefahr der eigenen Verletzung oder Belästigung anderer besteht, unterbleibt. Die Handlungsanweisungen für Aufsichten sind Bestandteil der Schulordnung und damit für Schülerinnen/Schüler sowie Lehrkräfte verbindlich. Ausgewählte Schülerinnen/Schüler übernehmen Aufsichtsverpflichtungen, um die Lehrkräfte zu unterstützen.
5 Verlassen des Schulgrundstückes
Das Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Stunden durch Schülerinnen/ Schüler der Klassen 5-9 kann auf schriftlichen Antrag der Eltern ganzjährig bis auf Widerruf erlaubt werden. Bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes tragen die Eltern die Verantwortung für das Verhalten ihres Kindes.
Lernende der Klassen 10-12 können eigenverantwortlich in unterrichtsfreien Stunden das Schulgelände verlassen. Nicht volljährige Schülerinnen/Schüler verlassen während der Pausen das Schulgelände nicht.
6 Fahrzeuge
Zweiradfahrzeuge werden in den vorgesehenen Bereichen abgestellt. Auf dem Schulgelände besteht Fahrverbot. Bei Schadensfällen an Fahrzeugen übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
7 Unterricht
Ist die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, informieren die Klassensprecherinnen oder Klassensprecher das Sekretariat.
8 Wertgegenstände
Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Geld oder für Wertgegenstände.
9 Entschuldigungen und Beurlaubungen
Bei Erkrankungen und sonstigen versäumten Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtstagen ist eine von den Eltern beglaubigte Entschuldigung unter Angabe von Gründen innerhalb von drei Tagen vorzulegen. Arztbesuche sind möglichst für unterrichtsfreie Zeiten zu vereinbaren. Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien können nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden. Bei Erkrankung während des Schultages meldet sich das betroffene Kind grundsätzlich im Sekretariat ab.
10 Sauberkeit und Ordnung
Alle am Schulleben Beteiligten sorgen für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und in den Gebäuden. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes achten besonders Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte darauf, dass
Das Schulinventar behandeln alle Schülerinnen/Schüler sorgfältig. Beschädigungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände werden vermieden, sonst muss der Schaden gemeldet und in einem zumutbaren Rahmen vom Verursacher wiedergutgemacht werden. Aushänge bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
11 Drogen
Innerhalb des Schulgebäudes und -geländes ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Mitführen und der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln sind strengstens untersagt.
12 Mobilfunkgeräte / elektronische Geräte
Mobilfunkgeräte sind im Unterricht ausgeschaltet, soweit die Lehrkraft nichts Anderes anweist. Das Nutzen elektronischer Geräte wie Laptop kann von Lehrkräften im Unterricht untersagt werden und setzt das Einhalten und Respektieren persönlicher Rechte sowie des gesetzlichen Rahmens von Datenschutz und Urheberrechten, die auch in der schulinternen „Digitalen Etikette“ festgeschrieben sind, zwingend voraus.
13 Verhalten in besonderen Situationen
Bei Gefahr (Ertönen des Alarmsignals) verlassen alle Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter die Schulgebäude auf dem kürzesten Weg (Alarmplan). Sammelpunkt ist der Stadtpark bis der Alarm beendet wird.
Unfälle sind sofort bei der aufsichtführenden Lehrkraft und im Sekretariat anzuzeigen.
Weitere Ordnungen (z. B. für Fachräume, Turnhallen usw.) sind Bestandteil dieser Schulordnung.
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